Mitgliedschaft
Der S.C. Fast-Break Leverkusen e.V. ist ein gemeinnütziger Verein zur Förderung des Breitensports, und daher heißen wir gerne alle Interessierten als Mitglieder willkommen!
Grundsätzlich kannst Du gerne einmal 2-3 Trainings- oder Spieleinheiten (Hobbymannschaften) auf ein Probetraining hineinschnuppern um festzustellen, ob Du Freude am Basketball hast und ob die "Chemie" in der entsprechenden Mannschaft stimmt.
Dann jedoch solltest Du bei uns Mitglied werden. Das Formular kannst Du gleich hier herunterladen oder direkt online ausfüllen und dann ausdrucken:
Die Mitgliedschaft bietet Dir neben dem Basketballspielen auch automatisch eine Sportversicherung, damit Du bei Unfällen während des Trainings oder Spiels auch bestens abgesichert bist.
Die Mitgliedsbeiträge richten sich im Jugendbereich nach dem Alter und im Seniorenbereich nach der Frage, ob Du am Spielbetrieb teilnimmst oder nur in einer Hobbymannschaft "zocken" möchtest:
Darüber hinaus bieten wir auch eine Fördermitgliedschaft zu reinen Unterstützung unseres Vereins an. Der Beitrag hier beläuft sich auf €2,50 / Monat, die Abbuchung erfolgt ebenfalls für ein Halbjahr im Voraus. Bei Interesse wende Dich bitte an die Geschäftsstelle.
Beitragszahlung
Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils für ein Halbjahr im Voraus per Lastschrift eingezogen. Vergiss daher nicht, Deine Bankverbindung anzugeben und die Einzugsberechtigung zu unterschreiben! Grundsätzlich ist auch Rechnungszahlung möglich, durch den hohen Aufwand berechnen wir hierfür aber eine zusätzliche Gebühr von € 5 pro Halbjahr.
Nach dem Eintritt werden die Monate bis zum nächsten Halbjahr mit dem nächsten Einzug entsprechend nachberechnet. Deine erste Abbuchung fällt daher meist höher aus, zumal hier auch die Aufnahmegebühr (außer bei Hobbymannschaften) fällig wird.
Der Beitragseinzug erfolgt jeweils im Januar und Juli eines Jahres.
Kommunikation
Um die Kosten und somit die Mitgliedsbeiträge niedrig zu halten, hat die Mitgliederversammlung schon vor einigen Jahren beschlossen, dass die Kommunikation mit unseren Mitgliedern nahezu ausschließlich elektronisch abgewickelt wird. Neben den zuvor erheblichen Portokosten finden wir diesen Ansatz auch deutlich nachhaltiger.
Rechnungen zu SEPA-Lastschriften, Einladungen zur Mitgliederversammlung, Eintritts- und Kündigungsbestätigungen sowie Zahlungserinnerungen / Rücklastschriftinformationen der Mahnstufe 1 versenden wir ausschließlich per eMail. Daher achte bitte darauf, dass Deine eMail-Adresse bei uns aktuell ist und informiere uns über Änderungen.
Wenn Du uns kein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Mitgliedsbeiträge erteilst, erhältst Du halbjährlich eine Rechnung per Post. Für diese aufwendige Prozedur der Rechnungszahlung erheben wir eine Rechnungsgebühr von €5.- pro Halbjahr. Mahnungen ab der Mahnstufe 2 werden ebenfalls per Post verschickt, hier wird pro Mahnung eine Mahngebühr von ebenfalls €5.- erhoben.
Weitere Informationen bezüglich der Kontaktaufnahme und unser Helpdesk findest Du hier.
Rücklastschriften
Bitte achte darauf, die Geschäftsstelle bei Änderungen Deiner Bankverbindung direkt zu informieren. Die Kosten, die die Bankinstitute uns für Rücklastschriften in Rechnung stellen, sind in den letzten Jahren geradezu explodiert und liegen inzwischen bei über 10 Euro. Daher müssen wir für jede Rücklastschrift eine Rücklastschriftgebühr von €15.- in Rechnung stellen.
Kündigung
Wenn Du den Verein verlassen möchtest, benötigen wir die unterschriebene Kündigung bitte formlos schriftlich an die Geschäftsstelle.
Kündigungen sind jeweils mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Halbjahres möglich. Kündigungen zum Ende des ersten Halbjahres müssen bis spätestens 31. Mai, Kündigungen zum Ende des zweiten Halbjahres bis spätestens 30. November bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Schicke die Kündigung bevorzugt elektronisch (z.B. gescannt) per eMail oder über unser Helpdesk. Andernfalls reicht ein einfacher Brief oder maximal ein Einwurfeinschreiben.
PS: Trainer sind auch nur Menschen! Dein Trainer nimmt sicher gerne Deine Kündigung entgegen und tut sein Bestes, dass sie die Geschäftsstelle erreicht. Sollte dies aber in Vergessenheit geraten und Du nicht wegen der ausbleibenden Kündigungsbestätigung misstrauisch wirst, ist sie im Zweifelsfall nicht wirksam!
Bildung und Teilhabe (BuT, "Bildungsgutschein")
Die Mitgliedschaft von Kindern und Jugendlichen sozial schwacher Familien kann von der Stadt Leverkusen über das Programm "Bildung und Teilhabe" gefördert werden. Die Stadt übernimmt dann den Mitgliedsbeitrag ganz oder in Teilen.
Der Ablauf ist wie folgt:
- Die Erziehungsberechtigten des Kindes müssen einen Antrag auf Bildung und Teilhabe bei der Stadt Leverkusen stellen.
- Das von der Stadt erhaltene Formular ist im Original an die Geschäftsstelle zu schicken
- Das Formular wird von der Geschäftsstelle ausgefüllt und an den Antragsteller zurückgesendet
- Der Antragsteller muss das Formular dann an die entsprechende Stelle der Stadt Leverkusen weiterleiten
- Erhält der Verein eine entsprechende Zahlung der Stadt Leverkusen, wird diese dem Mitgliedskonto gutgeschrieben.
Eingehende Zahlungen der Stadt Leverkusen werden als Gutschrift auf das Mitgliedskonto gebucht. Künftige Mitgliedsbeiträge werden automatisch entsprechend gegengerechnet. Rückerstattungen auf das Konto des Mitglieds bzw. der Eltern erfolgen ausschließlich nach Kündigung der Mitgliedschaft, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Restguthaben vorhanden ist.
Wird die Mitgliedsgebühr z.B. in vollem Umfang über BuT übernommen, so fallen nur der Beitrag für das erste Halbjahr und die Aufnahmegebühr als Zahlung an. Die Zahlungen der Stadt bilden ein Guthaben auf dem Mitgliedskonto, so dass bei folgenden Abrechnungsläufen keine Rechnung/Abbuchung erfolgt, so lange der Beitrag durch das Guthaben auf dem Mitgliedskonto gedeckt ist. Reicht das Guthaben nicht aus, so erfolgt die Inrechnungstellung/Abbuchung des Differenzbetrages.
Wird die Mitgliedschaft gekündigt, erfolgt vom Verein eine entsprechende Mitteilung an die Stadt Leverkusen. Eventuell überzahlte BuT-Beiträge muss der Verein an die Stadt zurückzahlen.
Verbleibt nach der Kündigung noch ein Guthaben auf dem Mitgliedskonto (z.B. durch die erfolgte Zahlung des ersten Halbjahres), so wird der Betrag auf das hinterlegte Bankkonto erstattet.